15.11.2012 22:38
In diesem Urteil stellt das Bundesarbeitsgericht nochmals grundsätzlich fest, dass bei grob fahrlässigem Verhalten die Haftung des Arbeitnehmers zu seinen Gunsten eingeschränkt sein kann.
Weiterlesen … Keine allgemeine Haftungsbeschränkung auf 3 Bruttogehälter bei grober Fahrlässigkeit
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