Tätigkeitsschwerpunkte

Der Schwerpunkt meiner Kanzlei liegt im Bereich des Zivil- und Wirtschaftsrechts mit besonderen Kompetenzen in den Bereichen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrechts und Wirtschaftsrecht, privates Baurecht, Architekten- und Verkehrsrecht.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht hat Besonderheiten, für die es Spezialisten gibt, Fachanwälte für Arbeitsrecht. 

Als bereits seit 1993 zugelassener Fachanwalt für Arbeitsrecht verfüge ich über eine langjährige Erfahrung in allen Bereichen des individuellen und des kollekti­ven Ar­beitsrechts.

Dies umfasst sowohl die Beratung und Vertretung in allen Phasen eines Arbeits­verhältnisses als auch die rechtliche Ausgestaltung von Verträgen und Verein­barungen und die bundesweite Prozessführung bei allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Zu meinen Mandanten zählen sowohl Arbeitgeber, die ich ständig in allen ar­beitsrechtlichen Fragestellungen berate und vertrete, als auch Geschäftsführer, Vorstän­de, leitende Angestellte, Arbeitnehmer und Betriebs- und Personalräte.

Gerade die sich hieraus ergebende Kenntnis der jeweiligen Interessen ermög­licht es, für meine Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Unter anderem in nachfolgend bezeichneten arbeitsrechtlichen Frage- und Problemstel­lungen bin ich ständig tätig, wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist:

 

  • Prüfung und Ausgestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Beratung bei Stellenausschreibung und Einstellung
  • Beratung bei allen Fragestellungen im laufenden Arbeitsverhältnis, wie Abmah­nungen, Vergütung, Urlaub, Teilzeitarbeit, Mobbing, Versetzung, Krankheit, Schwerbehinderung, Schwangerschaft u. dgl.
  • Beratung im Zusammenhang mit dem Ausspruch von Beendigungs- und Ände­rungskündigungen und dem Abschluss von Aufhebungs- und Ab­wicklungsverträgen
  • Führen von Abfindungsverhandlungen
  • Beratung und Vertretung in allen weiteren Bereichen der Beendigung von Ar­beits- und Dienstverhältnissen
  • Arbeits- und Dienstverhältnisse von angestellten und freien Handelsvertre­tern, insbesondere Beendigung der Vertragsverhältnisse, Provisionsansprü­che und Ausgleichsansprüche nach § 89 b HGB
  • laufende Beratung von mittelständischen Unternehmen und deren Perso­nalabteilungen
  • Beratung und Vertretung bei Betriebsänderungen, Personalabbaumaß­nahmen, Umstrukturierungen und Betriebsstilllegungen
  • Mitwirken bei Verhandlungen und bei Erstellen von Interessenausgleichen und Sozialplänen
  • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
  • Beratung und Vertretung bei Einigungsstellen- und betriebsverfassungs­rechtlichen Beschlussverfahren
  • Unterstützung und Beratung in allen sonstigen betriebsverfassungsrechtli­chen und personalvertretungsrechtlichen Fragestellungen.

 

Zu einer ersten Kontaktaufnahme stehe ich jederzeit per Telefon, Telefax oder e-mail zur Verfügung.

Für eine arbeitsrechtliche Erstberatung berechne ich einen Betrag in Höhe von 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer, soweit eine Rechtsschutzversicherung nicht besteht oder diese ihre Eintrittspflicht ablehnen sollte.

Gesellschaftsrecht

Meine gesellschaftsrechtliche Tätigkeit erstreckt sich auf die Beratung und Ver­tretung bei Gründung, Beendigung und Veräußerung von Gesellschaften und Beteiligungen, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Neugliederung und Formwechsel von Gesellschaften, Beratung und Vertretung bei außergerichtli­chen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Hierbei berate ich Sie auch über Nachfolgeregelungen und erbrechtliche Regelungen.
Eine enge Zusammenarbeit mit Ihrem steuerlichen Berater ist hierbei selbstverständlich.
 

Handels- und Wirtschaftsrecht

Ich betreue und berate mittelständische Unternehmen in allen maßgeblichen Fragen des Handels- und Wirtschaftsrechts. Dies erstreckt sich auf alle Fragestel­lungen im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung, der Unternehmens­führung, der Unternehmensnachfolge und der Unternehmenskrise und umfasst auch sämtliche damit zusammenhängenden Vertragsgestaltungen.

Erfasst werden hiervon auch die Gestaltung von Allgemeinen Geschäfts-, Ein­kaufs- und Verkaufsbedingungen, Vertriebs-, Lieferanten- und Kooperationsver­träge aber auch die Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, die Beratung bei der Kündigung von Handelsvertreterverträgen und die Beratung und Ver­tretung bei Problemstellungen im Zusammenhang mit Provisionsansprüchen, Handelsvertreterausgleichsansprüchen und bei vertraglichen und nachvertrag­lichen Wettbewerbsverboten.


Privates Baurecht

Im privaten Baurecht liegt der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit so­wohl außergerichtlich in der Gestaltung und Überprüfung von Bau- und Werk­verträgen, sowie in der gerichtlichen Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen, Sicherung von Beweisen im Wege selbständiger Beweisverfahren und der Beratung und Vertretung in Schiedsverfahren.

Architektenrecht

Hier bin ich für meine Mandanten tätig im Bereich

 

  • der Ausgestaltung, Überprüfung und beim Abschluss von Architektenver­trägen
  • bei der Durchsetzung von Architektenhonorarforderungen nach HOAI und bei unbegründeten Forderungen
  • Prüfen und Durchsetzen von Schadensersatzansprüchen.
 
 


Verkehrsrecht

Ich vertrete meine Mandanten umfassend in allen Bereichen des Verkehrsrechts. Meine Tätigkeit beinhaltet zum einen die zivilrechtliche Schadensregulierung, das heißt die Korrespondenz mit Unfallgegnern und deren Haftpflichtversicherungen, als auch die gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen, soweit eine außergerichtliche Regulierung nicht möglich ist.

Darüber hinaus berate und vertrete ich meine Mandanten in den Bereichen des Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldrechts, in Bußgeldverfahren vor den Ver­waltungsbehörden und Gerichten, in Verkehrsstrafsachen wie Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Alkohol- bzw. Trunkenheitsdelikte, Straßenverkehrsgefährdung sowie in Verfahren über die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Fachanwalt Arbeitsrecht Stuttgart