Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht hat Besonderheiten, für die es Spezialisten gibt, Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Als bereits seit 1993 zugelassener Fachanwalt für Arbeitsrecht verfüge ich über eine langjährige Erfahrung in allen Bereichen des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts.
Dies umfasst sowohl die Beratung und Vertretung in allen Phasen eines Arbeitsverhältnisses als auch die rechtliche Ausgestaltung von Verträgen und Vereinbarungen und die bundesweite Prozessführung bei allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Zu meinen Mandanten zählen sowohl Arbeitgeber, die ich ständig in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen berate und vertrete, als auch Geschäftsführer, Vorstände, leitende Angestellte, Arbeitnehmer und Betriebs- und Personalräte.
Gerade die sich hieraus ergebende Kenntnis der jeweiligen Interessen ermöglicht es, für meine Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Unter anderem in nachfolgend bezeichneten arbeitsrechtlichen Frage- und Problemstellungen bin ich ständig tätig, wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist:
- Prüfung und Ausgestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
- Beratung bei Stellenausschreibung und Einstellung
- Beratung bei allen Fragestellungen im laufenden Arbeitsverhältnis, wie Abmahnungen, Vergütung, Urlaub, Teilzeitarbeit, Mobbing, Versetzung, Krankheit, Schwerbehinderung, Schwangerschaft u. dgl.
- Beratung im Zusammenhang mit dem Ausspruch von Beendigungs- und Änderungskündigungen und dem Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Führen von Abfindungsverhandlungen
- Beratung und Vertretung in allen weiteren Bereichen der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
- Arbeits- und Dienstverhältnisse von angestellten und freien Handelsvertretern, insbesondere Beendigung der Vertragsverhältnisse, Provisionsansprüche und Ausgleichsansprüche nach § 89 b HGB
- laufende Beratung von mittelständischen Unternehmen und deren Personalabteilungen
- Beratung und Vertretung bei Betriebsänderungen, Personalabbaumaßnahmen, Umstrukturierungen und Betriebsstilllegungen
- Mitwirken bei Verhandlungen und bei Erstellen von Interessenausgleichen und Sozialplänen
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Beratung und Vertretung bei Einigungsstellen- und betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahren
- Unterstützung und Beratung in allen sonstigen betriebsverfassungsrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Fragestellungen.
Zu einer ersten Kontaktaufnahme stehe ich jederzeit per Telefon, Telefax oder e-mail zur Verfügung.
Für eine arbeitsrechtliche Erstberatung berechne ich einen Betrag in Höhe von 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer, soweit eine Rechtsschutzversicherung nicht besteht oder diese ihre Eintrittspflicht ablehnen sollte.